Das neue Berufsbildungsgesetz (gültig ab 1.1.2004) regelt die Dauer der beruflichen Grundbildungen wie folgt: Grundbildung mit Attest: 2 Jahre (kann bei Bedarf um ein Jahr verküzt oder um ein Jahr verlängert werden Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ): 3 Jahre oder 4 Jahre
Für die Einführung der Grundbildung mit Attest gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. So können also voraussichtlich bis 2009 in einzelnen Branchen noch Anlehren angeboten werden.
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