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BERUFSBILDUNGSGESETZ
 


Das neue Berufsbildungsgesetz (gültig ab 1.1.2004)

regelt die Dauer der beruflichen Grundbildungen wie folgt:
Grundbildung mit Attest: 2 Jahre (kann bei Bedarf um ein Jahr verküzt oder um ein Jahr verlängert werden
Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ): 3 Jahre oder 4 Jahre

Für die Einführung der Grundbildung mit Attest gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. So können also voraussichtlich bis 2009 in einzelnen Branchen noch Anlehren angeboten werden.



 


Mit dem Berufsbildungsgesetz von 1978
wurde speziell für die schulisch Schwächeren
die Anlehre eingeführt.

Mit dem Berufsbildungsgesetz von 2004
wird die Anlehre abgeschafft.
Stattdessen gibt es neu eine Ausbildung mit Attest.


 




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