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GRUNDBILDUNG MIT ATTEST
 


Ursprüchlich redete man von Beruspraktischer Ausbildung. Jetzt scheint sich eher der Begriff Grundbildung mit Attest durchzusetzen. Eine solche Ausbildungen dauert in der Regel 2 Jahre.
Sämtliche BBT-Lehren mit Eidg, Fähigkeitszeugnis (EFZ) dauern neu mindestens 3, meistens aber 4 Jahre.

Ein Paradigmenwechesel gegenüber der bisherigen Anlehre sind die gesamtschweizerisch verbindlich festgelegten schulischen Leistungen, welche die Kandidatinnen und Kadidaten zum Abschluss zu erbringen haben.

Dies wird damit begründet, dass die berufliche Ausbildung modularisiert werden soll. Wer also eine 2-jährige Ausbildung mit Attest abgeschlossen hat soll mit 2 bis 4 weiteren Modulen auch zum Abschluss mit EFZ gelangen können.


Leider wird schulisch schwächeren Absolventinnen und Absolventen einer Werkklasse durch die zum Ausbildungsabschluss verlangten schulischen Leistungen der Zugang zur Ausbildung mit Attest verunmöglicht, obwohl gerade diese Ausbildung als Ersatz für die Anlehre hochgelobt wird.

Weitere Informationen und Internetadressen findest du im Abschnitt Berufsbildungsgesetz .


 

Das neue Berufsbildungsgesetz (gültig ab 1.1.2004)
regelt die Dauer der beruflichen Grundbildungen wie folgt:
Grundbildung mit Attest: 2 Jahre (kann bei Bedarf um ein Jahr verküzt oder um ein Jahr verlängert werden
Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ): 3 Jahre oder 4 Jahre

Für die Einführung der Grundbildung mit Attest gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. So können also voraussichtlich bis 2009 in einzelnen Branchen noch Anlehren angeboten werden.

Ab Sommer 2005 sollen die ersten Grundbildungen mit Attest in folgenden Berufen bzw. Branchen angeboten werden:
Büropraktiker/in
Detailhandelsassistent/in
Gastronomie
Milchpraktiker/in
Schreiner/in
Reifenpraktiker/in


 

Die Kernelemente zur Grundbildung mit Attest sind:

1. Standardisierung der Ausbildungsinhalte
in modularer Form.

2. Fachkundige, individuelle Begleitung
der Auszubildenen

3. Die betriebliche Ausbildung
orientiert sich an den Inhalten und Zielen der EFZ-Ausbildung.

4. Überbetriebliche Kurse
Die Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Kurse orientieren sich an den Kursen von artgleichen EFZ-Ausbildungen

5. Schulische Ausbildung
Mit speziellen Unterrichtsmethoden und einem ressourcenorientierten Ansatz soll die Förderung der Kulturtechniken und der Persönlichkeitsbildung erfolgen.

6. Attestabschluss
Der Abschluss erfolgt über standardisierte Kompetenznachweise sowohl im Betrieb als auch in der Schule.

7. Durchllässigkeit und EFZ-Abschluss
Die Durchlässigkeit zwischen Attestausbildungen und EFZ-Ausbildungen ist in beiden Richtungen grundsätzlich nach jedem Ausbildungsjahr gewährleistet.

8. Weiterbildung / erweiterte Grundausbildung
Die Ausbildungseinheiten der Atteststufe und der Weiterbildung sind inhaltlich aufeinander abgestimmt.

9. Trennung von Bildungsweg und Abschluss
sowie Anerkennung informell erworbener Kompetenzen
Die Etappierung der Ausbildung bis zum Attest (in Form von standardisierten
Ausbildungseinheiten und Teilabschlüssen)
und die anschliessenden Weiterbildungsangebote gewährleisten, dass man über das
Attest bis zum EFZ-Abschluss gelangen kann.

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