Jahres-Arbeitszeit Lehrpersonen
Die Arbeitszeit der Lehrpersonen in den Schulwochen liegt deutlich über der Normalarbeitszeit von 42 Stunden, eine Kompensation erfolgt in der unterrichtsfreien Zeit. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verzichtet daher auf die Festlegung einer Wochenarbeitszeit, wie sie in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes gilt. Vielmehr ist die Arbeitszeit der Lehrpersonen als Jahres-Gesamtarbeitszeit zu verstehen. §350, Absatz 1, GAV hält dazu fest: «Die jährliche Gesamtarbeitszeit der Lehrpersonen entspricht grundsätzlich jener der Arbeitnehmenden des Kantons. Die Wochenarbeitszeit der Lehrpersonen wird jedoch mit Rücksicht auf die unterschiedliche Belastung während und ausserhalb der Unterrichtswochen nicht explizit festgesetzt. Ein Teil der zeitlichen Mehrbelastung wird in der unterrichtsfreien Arbeitszeit ausgeglichen.»
Jahresarbeitszeit: 1890 Stunden netto
Die Jahresarbeitszeit des Kantons variiert je nachdem, wie viele der variablen Feiertage auf ein Wochenende fallen. Der Maximalwert in den letzten zehn Jahren betrug 2'116 Std. (2004), der Minimalwert: 2'086 Stunden (2007). Für das Jahr 2012 beträgt die Brutto-Jahresarbeitszeit 2'095 Stunden. Dabei sind die allgemeinen Feiertage bereits abgezogen (nicht jedoch die lokalen Feiertage). Zieht man davon die Ferien ab (5 Wochen x 42 Stunden = 210 Stunden), erhält man die Netto-Jahresarbeitszeit von 1'885 Stunden.
Aufgrund der geringen Varianz empfiehlt es sich der Einfachheit halber einen Durchschnittswert bei der Berechnung der Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen zu verwenden. Insbesondere auch, weil das Schuljahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Die durchschnittliche Brutto-Jahresarbeitszeit von 2002-2012 betrug 2100 Stunden, die Netto-Jahresarbeitszeit demnach 1890 Stunden.
Aufgaben ausserhalb des Unterrichts: 15%-Bereich
Im weiteren gliedert sich die Arbeitszeit der Lehrpersonen grundsätzlich in zwei Bereiche (§341, Absatz 2, GAV):
a) Unterricht (inkl. Vor- und Nachbearbeitung), also Planung, Lektions-Vorbereitung, Materialbeschaffung, Einrichtung, Auswertung, Korrekturarbeiten etc. und
b) Aufgaben ausserhalb des Unterrichts: Elternarbeit, Schülerberatung, Gemeinschaftsaufgaben (insbesondere Konferenzen, Qualitätsmanagement, kollektive Weiterbildung, Schulanlässe), individuelle Weiterbildung, Administration.
Die Arbeitszeit im Unterrichtsbereich umfasst gemäss §350, Absatz 3, GAV mindestens 85% der Jahresarbeitszeit (JAZ). Die Aufgaben ausserhalb des Unterrichts dürfen daher höchstens 15% ausmachen. Der GAV verzichtet richtigerweise auf eine weitere Regelung der Anteile von Weiterbildung, Sitzungsteilnahme etc., da dieser Aufwand je nach Situation, Schule, Person variieren kann. Hier ist es Aufgabe der Schulleitungen sinnvolle Lösungen in Absprache mit den Lehrpersonen fest zu legen. Selbstredend ist aber klar, dass die beispielsweise bei Teilzeitangestellten nicht der ganze 15%-Bereich mit Sitzungen oder Weiterbildungen belegt werden darf, da sonst für die anderen Aufgaben keine Zeit mehr übrig bleibt.
Teilzeitanstellung
283 Stunden beträgt das jährliche SOLL im 15%-Bereich bei einer Anstellung im Vollpensum. Teilpensenangestellte müssen die Aufgaben diesem Bereich im Umfang des Anstellungspensums anteilmässig übernehmen (§342, Absatz 1, GAV). In der nebenstehenden Tabelle sind die Jahresarbeitszeiten in den beiden Arbeitsbereichen je nach Pensum dargestellt.
Erfassungsinstrument
In den letzten Jahren gab es mangels klarer Regelungen etliche Diskussionen – bisweilen auch ernsthafte Konflikte – zwischen Schulleitungen und Lehrpersonen um die Aufgaben ausserhalb des Unterrichts. Nicht zuletzt deshalb, weil diese stetig zugenommen haben. Mit der Aufteilung der Arbeitszeit und die beiden Bereiche 'Unterricht' und 'Aufgaben ausserhalb des Unterrichts' besteht nun die Möglichkeit, diese Diskussionen zu objektivieren. Lehrpersonen haben so die Möglichkeit, sich gegen überhöhte Ansprüche zur Wehr zu setzen. Schulleitungen andererseits haben die Möglichkeit, die Aufgabenerfüllung im 15%-Bereich einzufordern.
Der LSO hat ein einfaches Instrument für die Erfassung der Arbeitszeit erarbeitet. In einer Excel-Datei können die verschiedenen Aufgaben mit dem entsprechenden Zeitaufwand eingetragen werden. Die Berechnungen erfolgen automatisch.
Jahresarbeitszeit nach Anstellungspensum
Zeit-Erfassung 15%-Bereich (Vorlage & Beispiel)