Wichtiges zur Mitgliedschaft

Ein Beitritt zum LSO kann jederzeit erfolgen. Mit der Mitgliedschaft im LSO ist automatisch eine Mitgliedschaft im LCH (Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz) verbunden.

Durch den Beitritt zum LSO verpflichten sich die Mitglieder zur Einhaltung der LCH-Standesregeln für Lehrerinnen und Lehrer.

Der Mitgliederbeitrag ist nach dem erteilten Unterrichtspensum abgestuft. Darin einschlossen sind der Fraktionsbeitrag, das Schulblatt- und Bildung Schweiz-Abonnement und die LCH-Mitgliedschaft.

Jedes Mitglied erhält mittels einer Gutschrift die Solidaritätsbeiträge für den Gesamtarbeitsvertrag zurückerstattet (53 Franken/Jahr).

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Verbands-Broschüre: