Richtigstellung: «Und wir dürfen doch: Streiken!»

03.09.2026

Beim diesjährigen Angestelltentag drehte sich alles um den Entstehungsprozess des neuen Personalrechts (hier nachzulesen). Aus dem Publikum kam die Frage, ob Staatsangestellte streiken dürfen, wenn Neuregelungen für sie nachteilig wären. Leider fiel die Antwort nicht ganz korrekt aus. Corinne Saner, Juristin und Vize-Präsidentin des Staatspersonalverbands, stellt an dieser Stelle richtig und führt in ihrem Beitrag aus, warum die Antwort auf die Frage, ob das Staatspersonal nach der GAV-Kündigung durch die Regierung streiken darf, glasklar „Ja, wir dürfen!” lautet.

Eine wichtige Aussage von Corinne Saner sei an dieser Stelle schon vorweg genommen: «... weil die Regierung den GAV gekündigt hat, dürfen die Staatsangestellten streiken. Was über 20 Jahre wegen des GAV rechtlich ausgeschlossen war, ist wegen der regierungsrätlichen GAV-Kündigung nun möglich: Kampfmassnahmen wie Streik, Warnstreik oder Aussperrung.»

Hier geht es zum vollständigen Beitrag von Corinne Saner: Und wir dürfen doch: Streiken!

Beitrag von Regula Portillo


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