LSO-Politspiegel: Aktuelle Vorstösse im Kantonsrat
30.08.2025Der LSO nimmt Stellung zu bildungspolitischen Geschäften im Kantonsrat. Im Schulblatt findest du die Kurzfassung der einzelnen Vorstösse. Die aktuellen Vorstösse findest du hier in voller Länge.
2025
- Auftrag Fraktion SVP: Keine Kleinstpensen an den Solothurner Schulen
Stellungnahme LSO: Der LSO begrüsst grundsätzlich die Reduktion von kleinen Pensen an der Volksschule. Im Aktionsplan Volksschule, welchen der LSO mitverantwortet, wird die Thematik ebenfalls aufgenommen. Eine starre Vorgabe in Bezug auf Pensengrösse ist aber nicht zielführend und erschwert die Unterrichtsorganisation. Ohne Kleinstpensen ist diese oft nicht zu lösen. Eine Prüfung mit welchen Massnahmen Kleinstpensen erhöht werden können, ist sinnvoll. Dabei ist vor allem auch an die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie für Lehrpersonen (Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten) zu denken. - Auftrag Fraktion FDP: Weniger Fremdsprachen in der Primarschule
Stellungnahme LSO: Der LSO unterstützt grundsätzlich, dass das Sprachenkonzept in der Volksschule sorgfältig diskutiert und evaluiert wird. Dabei müssen sämtliche Involvierte und Themen (z.B. Ausbildung, Sprachenaustausch, Lehrmittel, Lektionentafel, Sparmassnahmen, Mobilität…) berücksichtigt werden. Schnellschüsse in den Kantonen sind zu vermeiden. Der LSO empfiehlt folgende Formulierung für den Auftragstext zu wählen:Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der EDK die Entwicklung einer aktualisierten, gemeinsamen Haltung zum Frühfremdsprachenunterricht mit entsprechenden Massnahmen einzufordern.
- Auftrag Fraktion SP/junge SP: Volksschule von Sparmassnahmen betroffen: Pädagogischer ICT-Support weiterfinanzieren
Stellungnahme LSO: Die Einstellung der Finanzierung der Lektionen für den pädagogischen Support ist ein vehementer Eingriff in den Digitalisierungsprozess der Volksschule und stellt den bisherigen Aufbauprozess und die Qualität der Umsetzung in Frage. Gerade in einer Epoche zunehmender multimedialen, digitalen Herausforderungen ist dies ein No-Go.Die Schulen haben nach wie vor Bedarf an PICTS-Lektionen. Wird die weitere Finanzierung ausschliesslich den Gemeinden überlassen, kann eine gleiche Umsetzung des Solothurner Lehrplans nicht mehr in allen Gemeinden gewährleistet werden, da sich nicht alle Gemeinden die Finanzierung der PICTS-Lektionen leisten können.
- Auftrag Fraktion SP/junge SP: Volksschule von Sparmassnahmen betroffen: Keine Lektionenkürzungen auf der Primarstufe
Stellungnahme LSO: Eine Kürzung der Lektionen an der Primarstufe - vorschlagen ist Englisch - bedeutet einen Bildungsabbau, der auf Kosten der Schülerinnen und Schüler erfolgt. Weniger Lektionen - weniger Unterricht - weniger Bildung. Um den Solothurner Lehrplan qualitativ gut zu erfüllen, müssen auch ausreichend Lektionen zur Verfügung stehen, um die Pflichtteile erfüllen zu können. - Auftrag Angela Petiti (SP, Solothurn): Selbstgesteuertes Arbeiten/Projektarbeit nicht reduzieren
Stellungnahme LSO: Gerade in der Projektarbeit auf der Sekundarstufe I kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sorgfältig eingegangen und wichtige Kompetenzen wie Eigenverantwortung oder das selbständige Arbeiten unterstützt werden. Für eine gute Berufswahlvorbereitung ist dieses Gefäss sehr wichtig. - Auftrag Fraktionsübergreifend: Umwandlung von Lektionen der speziellen Förderung (SF) in Schulhilfe ermöglichen
Stellungnahme LSO: Grundsätzlich ist der LSO offen, eine Umwandlung einzelner SF-Lektionen in «Schulhilfen» zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich tatsächlich, dass nicht alle Kinder ein hochqualifiziertes Personal brauchen, sondern dass eine höhere zeitliche Begleitung im Unterricht für diese Kinder sinnvoll sein kann. Auch erkennt der LSO die Problematik, dass es im Kanton zu wenig ausgebildete Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gibt.
Der LSO fordert allerdings, dass alle Erkenntnisse, welche aus dem Pilotprojekt Spezielle Förderung gewonnen werden, sorgfältig analysiert werden. Die Umwandlung von einzelnen SF-Lektionen in Schulhilfe darf nicht für eine Sparübung missbraucht werden. Dort, wo das System mit aus-gebildeten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gut funktioniert, soll dies beibehalten werden. Weiter fordert der LSO, dass der Begriff Schulhilfe genau definiert wird. Das bedeutet, dass eine genaue Klärung des Aufgabenbereiches der Schulhilfe erstellt werden muss, welche im Leitfaden Spezielle Förderung neu abgebildet wird. Auch muss im Leitfaden Spezielle Förderung eine klare Unterscheidung zwischen «Fachpersonen» und «weiteren Beteiligten an der Schule» definiert werden.
Aus Qualitätsgründen ist es sinnvoll, dass für Schulhilfen eine pädagogische Mindestanforderung gestellt wird. Deshalb soll geklärt werden, welche Ausbildung/Weiterbildungen für Schulhilfen gefordert werden.
2024
- Auftrag Nicole Hirt (glp, Grenchen): Religionsunterricht an Solothurner Volksschulen – Trennung von Kirche und Staat
Stellungnahme LSO: Der Religionsunterricht hat in der Solothurner Volksschule einen historischen, speziellen Stellenwert. Die Entwicklung der Gesellschaft und die neuen Herausforderungen an die Volksschule (Lehrplan 21, Stundenplanorganisation, Raumbedarf, Fachpersonenmangel, Kirchenaustritte, …) erfordern eine aktualisierte Auslegeordnung und zielführende Anpassungen. Langfristig sollen Inhalte zu Religionsthemen über den LP 21 unterrichtet werden und für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich sein. - Auftrag Beat Künzli (SVP, Laupersdorf): Keine Handy, Smartwatches und Ähnliches in der Schule
Stellungnahme LSO: Das Thema «Umgang mit digitalen Geräten» beschäftigt die Schulen. Grundsätzlich wird die Handhabung über die Schulhausregeln und/oder die Disziplinarordnung geklärt – in der Regel so, wie vom Auftraggeber verlangt. Ein zusätzliches kantonales Gesetz ändert an der Situation vor Ort nichts und greift in die Gemeindeautonomie ein. Der Auftrag betrifft explizit die Primarschule. Aus Sicht des LSO braucht es eine differenzierte Vorgehensweise und kein generelles Verbot. Der kompetente Umgang mit digitalen Geräten ist in der Schule und im Elternhaus zu fördern und erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Kontrolle und der Förderung digitaler Kompetenzen. Ein generelles Verbot ist keine nachhaltige Lösung; stattdessen sollen Schulen, Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten, um gemeinsam Regeln zu entwickeln, die sich an den speziellen Bedürfnissen der Schule orientieren. Dabei kommen der Elternbildung und Verantwortung der Erziehungsberechtigten eine zentrale Rolle zu. - Auftrag fraktionsübergreifend: Schülerausweis für alle
Stellungnahme LSO: Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Zuständigkeit zur Abgabe von Schülerinnen- und Schülerausweisen in der Volksschule liegt bei den Gemeinden. Die Ausstellung eines Ausweises ist somit ein kommunaler Entscheid und keine kantonale Aufgabe. In den Hausordnungen der kantonalen Schulen der Sekundarstufe II ist die Abgabe des Lernenden- beziehungsweise Schülerinnen- und Schülerausweises verankert.
Beitrag von Geschäftsstelle LSO